AGB


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Mit der Unterschrift auf der schriftlichen Anmeldung bzw. mit dem Abschicken der elektronischen Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende (TN) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die Einladung und die Rechnung für die Aus- und Weiterbildungsaktivitäten werden spätestens 3 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn zugestellt.


Preise

Die Preise beinhalten den Beitrag für die Aus- und Weiterbildungslektionen an den Lehrgängen der Lernwerkstatt Olten (LWO) sowie die Ausbildungsunterlagen, inkl. allfälliger Bücher. Verpflegungs- und Aufenthaltskosten sowie Reisespesen sind Sache der TN. Massgebend für die Lehrgangskosten sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung im Preiskalkulator publizierten Preise. Preisanpassungen werden jeweils per 15. Oktober vorgenommen.


Zahlungstermin

Die Zahlung der Lehrgangs-/Kursgebühren ist rechtzeitig vor Lehrgangs-/Kursbeginn zu leisten.


Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte

Abmeldungen, Umbuchungen, Unterbrüche und Austritte haben schriftlich zu erfolgen.

Abmeldungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 350.–. Bei Stornierungen zwischen 4 und 10 Wochen vor Lehrgangs- oder Seminarbeginn werden 30% der Lehrgangs-/Kurskosten fällig; bei weniger als 4 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig. Bei der dreijährigen Grundausbildung in Transaktionsanalyse kann jeweils bis 60 Tage vor dem ersten Kurstag des nachfolgenden Studienjahrs ohne Kostenfolge vom Ausbildungsvertrag zurückgetreten werden.

Umbuchungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 80.–. Bei Umbuchungen zwischen 4 und 10 Wochen vor Lehrgangs- oder Seminarbeginn werden 30% der Lehrgangs-/Kurskosten fällig; bei weniger als 4 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig. Kann der Lehrgang oder das Seminar trotz Umbuchung mit voller Teilnehmerzahl geführt werden, entfallen diese Kosten, sofern der vereinbarte Lehrgang/Kurs tatsächlich besucht wird.

Wird ein Unterbruch des Lehrgangs gewünscht, muss dies schriftlich begründet werden. Die Rechnung ist trotz Unterbruch fristgerecht zu bezahlen. Der Lehrgang kann innerhalb von maximal zwei Jahren fortgesetzt werden. Eine Fortsetzung ist nur in Lehrgängen möglich, welche nicht ausgebucht sind. Eine mögliche Teilnahme wird frühestens 1 Woche vor Lehrgangsstart kommuniziert. Wenn durch die LWO kein Lehrgang zur Forstsetzung angeboten werden kann, besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– an.

Bei Austritt aus einem laufenden Lehrgang besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.

Allfällige Stornierungskosten für Reisen und Unterkunft bei Abmeldung, Umbuchung, Unterbruch oder Austritt werden vollumfänglich dem TN belastet.


Ausschluss

TN, welche durch ihr Verhalten den Lernprozess der anderen TN massiv stören oder verunmöglichen, können vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.


Prüfungszulassung

Die Aufnahme in die Lehrgänge der LWO begründet nicht die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung. Die TN sind für die Zulassungsabklärung selber verantwortlich. Bei einem negativen Zulassungsentscheid besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Lehrgangs-/Kurskosten oder eines Teils davon.


Zulassung Berufsbildner/in üK, üK-Leiter/in im Neben- und Hauptberuf

Zu den Lehrgängen und Ergänzungsmodulen Berufsbildner/in üK, üK-Leiter/in im Neben- und Hauptberuf wird zugelassen, wer vor Lehrgangsstart den Abschluss einer Höheren Berufsbildung oder eine gleichwertige Qualifikation auf dem Gebiet, auf dem er / sie unterrichtet, sowie zwei Jahre berufliche Praxis auf dem Lehrgebiet nachweist. Zusätzlich ist eine Unterrichtstätigkeit in überbetrieblichen Kursen oder Lehrwerkstätten nachzuweisen.


Durchführungsgarantie

Die LWO garantiert die Durchführung aller Lehrgänge an den vorgesehenen Standorten und an den geplanten Terminen. Ausgenommen von der Durchführungsgarantie sind die Ausbilder-/ Coach-Seminare. Bei Absage einer Veranstaltung wird der/die TN für die daraus entstehenden Umtriebe mit CHF 1000.– entschädigt. Anspruch auf eine Entschädigung besteht bei Vorliegen eines gegenseitig unterzeichneten Ausbildungsvertrags. Kann die LWO die Umstände, welche zur Absage oder Verschiebung des Lehrgangs/Kurses führen, nicht beeinflussen, entfällt der Entschädigungsanspruch. Insbesondere besteht kein Entschädigungsanspruch bei Absagen, Verschiebungen und Programmanpassungen infolge von Reglementsänderungen durch Berufsverbände bzw. durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, infolge kurzfristiger Ausfälle von Kursleitenden, Druckfehlern, Änderungen von Flugplänen und infolge von Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen.


Terminabtausch

Verpasste Kurstermine können bei begründeten Ereignissen im Rahmen der Vorgaben der Prüfungsträger in einem Parallellehrgang besucht werden.


Ersatztermine und Kurssetting

Die LWO ist berechtigt, infolge von Reglementsänderungen durch Berufsverbände bzw. durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, infolge kurzfristiger Ausfälle von Kursleitenden, Druckfehlern, Änderungen von Flugplänen und infolge von Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen Kurstage nicht an den vorgesehenen Terminen durchzuführen und Ersatztermine anzubieten oder Präsenzveranstaltungen durch virtuelle Kurstage oder hybride Lernsettings zu ersetzen. Die LWO ist berechtigt bei Epidemien und Pandemien im Präsenzunterricht das Tragen von Schutzmasken anzuordnen. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.


Hunde willkommen

Zu den Tageslehrgängen SVEB-Zertifikat Kursleiter/in in Pfäffikon/SZ können die TN ihre Hunde in den Seminarraum mitnehmen. Im und direkt vor dem Gebäude herrscht Leinenpflicht. Faltboxen oder geeignete geschlossene Unterbringung werden vom Halter mitgebracht. Ausgeschlossen sind sozial unverträgliche Hunde, Tiere mit ansteckenden Krankheiten, läufige Hündinnen, Hunde ohne Impfschutz und ohne gültige Haftpflichtversicherung. Bei aggressivem Verhalten, extremen Störungen und Unsauberkeit können Hunde ausgeschlossen werden. Die Halter haften für sämtliche Schäden, die durch die Hunde entstehen.


Seminar-Pässe

Seminar-Pässe sind während drei Jahren ab dem Ausstellungsdatum für alle Mitarbeitenden der auf dem Seminar-Pass genannten Firma/Organisation für folgende Angebote gültig: Ausbilder-/Coach-Seminare, Ausbilder-Akademie, Berufsbildungs-Event, Coaching-Mentoring-Event. 1 Seminar-Pass-Code berechtigt zur Teilnahme 1 Person an 1 Seminar- oder Workshoptag. Für mehrtägige Seminare sind mehrere Codes nötig.

Abmeldungen und Umbuchungen haben schriftlich zu erfolgen und sind bis 4 Wochen vor Seminar-/Workshopbeginn kostenlos. Danach verfällt der Seminar-Pass-Code, ausser es liegt ein Arztzeugnis vor. Für die gebuchte Veranstaltung kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden.


Datenschutz

Die LWO darf die Adress- und Kontaktdaten ohne vorherige Einwilligung des TN an die Kursleitenden und Teilnehmenden der Veranstaltung weitergeben. Die Adress- und Kontaktdaten dürfen von der LWO zudem und ausschliesslich zu statistischen Zwecken und im Rahmen von Epidemien und Pandemien für das Contact Tracing an Behörden und Kooperationspartner weitergegeben werden.

Im Rahmen der Lehrgänge und Veranstaltungen entstandenes Bildmaterial darf von der LWO für Werbezwecke verwendet werden, insbesondere kann dieses ohne vorherige Einwilligung des TN in Printprodukten, auf der Website und in Sozialen Medien veröffentlicht werden. Der/die TN kann die Entfernung von Bildmaterial von der Website und von Sozialen Medien verlangen.


Versicherung

Im Rahmen sämtlicher von der LWO organisierten Lehrgänge, Seminare, Kurse, Veranstaltungen, Reisen usw. ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung und einer Unfallversicherung Sache der TN.


Gerichtsstand

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Olten.