Neue Prüfungsordnung genehmigt

Ausbilder/in mit eidg. Fachausweis | Am 11. Februar 2013 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) - früher BBT - die neue Prüfungsordnung "Ausbilder/in mit eidg. Fachausweis" unterschrieben. Diese tritt per 1. Januar 2015 in Kraft. Neu wird es eine zweite Überprüfung der Kompetenznachweise der Module 2 bis 5 geben.

Die Neuerungen in der Prüfungsordnung beziehen sich weitgehend auf die Module 2 bis 5 des eidg. Fachausweises Ausbilder/in. Die Modulinhalte wurden überarbeitet und leicht angepasst. Die grösste Auswirkung auf die Teilnehmenden stellt die zweite Überprüfung der Kompetenznachweise dar. Bei Beantragung des eidg. Fachausweises muss künftig ein Qualifikationsdossier mit den abgelegten Kompetenznachweisen der Module 2 bis 5 eingereicht werden. Diese werden zentral noch einmal überprüft.

Bis anhin wurden die Kompetenznachweise alleinig durch die Bildungsinstitution beurteilt. Sollte ein Modul bei der zentralen Überprüfung als nicht bestanden beurteilt werden, so hat der Kandidat/die Kandidatin die Möglichkeit, diesen Modulkompetenznachweis zweimal zu wiederholen. Die Wiederholung bezieht sich nur auf die nicht bestandenen Kompetenznachweise.

Die Neuerung betrifft Modulzertifikate, welche nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt werden. Bis dahin gilt weiterhin das aktuelle Verfahren bei dem zur Erlangung des eidg. Fachausweises lediglich die Modulzertifikate, der Praxisnachweis und eine Bestätigung eines Abschlusses auf Sekundarstufe II, beispielsweise Berufslehre, einzureichen sind.

(Quelle: Information des Schweiz. Verbandes für Weiterbildung SVEB)