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Berufsbildner/in (Lehrlingsausbildner/in), üK-Leiter/in im Neben- und Hauptberuf |
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Neue Anforderungen an Berufsbildner Bericht seminar.INSIDE 1/2012 (pdf)
Dokumentation bestellen
Infoabend besuchen
Ihr Plus bei der Lernwerkstatt:
- Doppelabschluss Lehrbefähigung nach Art. 45 BBG und Erwachsenenbildung
- Verpasste Kurstermine können bei begründeten Ereignissen, beispielweise Krankheit, in einem Parallellehrgang besucht werden
- Durchführungsgarantie
Doppelabschluss: SVEB-Zertifikat bzw. Ausbilder/in mit eidg. Fachausweis und SBFI-Diplom nach Art. 45, BBG
Berufsbildner/innen (Lehrlingsausbildner/innen) in überbetrieblichen Kursen sowie in Lehrwerkstätten im Neben- und Hauptberuf erwerben in diesem Lehrgang einen Doppelabschluss. Sie erfüllen die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) nach Art. 45, Berufsbildungsgesetz geforderte berufspädagogische Bildung. Zusätzlich erhalten Sie das SVEB-Zertifikat bzw. den eidg. Fachausweis Ausbilder/in. Damit bestätigen Sie ihre Kompetenz in der Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen.
Vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) akkreditiert.
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Wichtiges in Kürze
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Teilnehmende
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| Personen, die praktische und/oder schulische Kompetenzen in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten, in Lehrwerkstätten und anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen vermitteln und den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes entsprechen wollen. Personen, die sich zusätzlich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen wollen, um in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen. |
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Was bringen Sie mit?
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- Freude am Lehren und Lernen
- Mit Beginn der Ausbildung idealerweise eine Lehrtätigkeit im Berufsfeld bzw. Erfahrung in der Berufsbildung. |
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Mindestanforderungen gemäss Art. 45, Berufsbildungsverordnung
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Mit den hier beschriebenen Lehrgängen Berufsbildner/in in überbetrieblichen Kursen, in vergleichbaren dritten Lernorten, in Lehrwerkstätten oder anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen im Haupt- oder Nebenberuf erfüllen Sie die Mindestanforderungen gemäss Artikel 45 der Berufsbildungsverordnung hinsichtlich der berufspädagogischen Bildung.
Berufsbildner/innen in überbetrieblichen Kursen, in vergleichbaren dritten Lernorten, in Lehrwerkstätten oder anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen im Haupt- oder Nebenberuf verfügen zusätzlich über:
- einen Abschluss der höheren Berufsbildung, beispielsweise Berufsprüfung, höhere Fachprüfung, Höhere Fachschule, Fachhochschule oder eine gleichwertige Qualifikation auf dem Gebiet, in dem sie unterrichten;
- zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet.
Gleichwertigkeit und informell erworbene Kompetenzen
Die Zulassung von gleichwertigen formalen Qualifikationen sowie die Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen werden von der Lehrgangsleitung oder Geschäftsleitung der Lernwerkstatt Olten geprüft und abschliessend entschieden. |
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Lehrgangsaufbau
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Für die Abschlüsse "Diplom Ausbildungsbefähigung für überbetriebliche Kurse, für vergleichbare dritte Lernorte, für Lehrwerkstätten oder für andere für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannte Lehrtätigkeiten im Nebenberuf" und SVEB-Zertifikat besuchen Sie das Modul 1 mit Art. 45 BBV.
Für die Abschlüsse "Diplom Ausbildungsbefähigung für überbetriebliche Kurse, für vergleichbare dritte Lernorte, für Lehrwerkstätten oder für andere für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannte Lehrtätigkeiten im Hauptberuf" und Ausbilder/in mit eidg. Fachausweis besuchen Sie anschliessend in beliebiger Reihenfolge die Module 2/3, die Module 4/5 mit Art. 45 BBV und die Supervision. Das Modul 2 absolvieren Sie dabei wahlweise im Seminarhotel, auf der Alp, als Segeltörn oder als Kameltrekking. |
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Lernziele
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Modul 1 mit Art. 45 BBV
Lernveranstaltungen mit Erwachsenen und Jugendlichen durchführen
(AdA FA-M1 mit Art. 45 BBV)
Im eigenen Fachbereich Lernveranstaltungen mit Erwachsenen und Jugendlichen im Rahmen vorgegebener Konzepte, Lehrpläne und Lehrmittel vorbereiten, durchführen und auswerten
Module 2 und 3
Gruppenprozesse in Lernveranstaltungen begleiten
(AdA FA-M2)
Gruppenprozesse in Lernveranstaltungen mit Erwachsenen erkennen, reflektieren und adäquat intervenieren
Individuelle Lernprozesse unterstützen
(AdA FA-M3)
Erwachsene in ihrem Lernprozess unterstützen und sie im eigenen Fachbereich über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren
Module 4 und 5 mit Art. 45 BBV
Bildungsangebote für Erwachsene und Jugendliche konzipieren
(AdA FA-M4 mit Art. 45 BBV)
Im eigenen Fachbereich Bildungsangebote für Erwachsene und Jugendliche inhaltlich, finanziell und organisatorisch konzipieren
Lernveranstaltungen für Erwachsene und Jugendliche didaktisch gestalten
(AdA FA-M5 mit Art. 45 BBV)
Im eigenen Fachbereich Lernveranstaltungen für Erwachsene und Jugendliche selbstständig didaktisch gestalten |
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Lehrgangsdauer
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- Modul 1 mit Art. 45 BBV: 17 Ausbildungstage
- Module 2 und 3: 9 Ausbildungstage
- Module 4 und 5 mit Art. 45 BBV:15 Ausbildungstage
- Supervision: 5 Halbtage |
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Lehrgangstermine
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Ihnen passen einzelne Kursdaten nicht? Besuchen Sie diese Trainingstage einfach an einem anderen Durchführungsort.
Zu den Lehrgangsterminen |
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Praxisnachweis
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Für die Beantragung des SVEB-Zertifikats muss eine Praxis im Leiten von Lernveranstaltungen von mindestens 150 Stunden verteilt auf mindestens 2 Jahre nachgewiesen werden.
Für die Beantragung des eidgenössischen Fachausweises Ausbilder/in muss eine Praxis im Leiten von Lernveranstaltungen von mindestens 300 Stunden verteilt auf mindestens 4 Jahre nachgewiesen werden.
Diese Bedingungen können auch nach Abschluss des Lehrgangs erfüllt werden und bilden keine Zulassungsvoraussetzung zum Lehrgang.
Informationsblatt zum Praxisnachweis des Schweiz. Verbands für Weiterbildung SVEB (pdf) |
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Gruppengrösse
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Max. 16 Teilnehmende.
Aufgrund des Angebotes für Kursteilnehmende, unpassende Kurstermine in einem Parallellehrgang zu besuchen, können vereinzelt Ausbildungstage mit mehr Teilnehmenden durchgeführt werden. Für das Gruppendynamikseminar im Modul 2 werden aus methodischen Gründen teilweise Kursgruppen zusammengeführt. Dabei werden zusätzliche Kursleitende eingesetzt. |
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European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)
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ECTS ist ein an europäischen Hochschulen anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Mit dem Lehrgang erwerben Sie folgende ECTS-Punkte:
- Modul 1 mit Art. 45 BBV: 13,5 ECTS-Punkte
- Module 2 und 3: 6,5 ECTS-Punkte
- Module 4 und 5 mit Art. 45 BBV: 10,0 ECTS-Punkte |
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E-Plattform
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Für die Kommunikation unter den Kursteilnehmenden und den Kursleitenden steht jeder Kursgruppe auf www.lernwerkstatt.ch während des Lehrganges ein geschützter Bereich zur individuellen Nutzung zur Verfügung. Hier informieren Sie sich zum Lehrgang, tauschen unter den Teilnehmenden Dokumente aus, machen Linkempfehlungen, versenden E-Mails etc.
Sie erhalten einen kostenlosen Eintrag in die Online-Ausbilderdatenbank und Sie präsentieren so Ihr Profil den monatlich 10'000 Besuchern der Website. |
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Kursunterlagen
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Kursleitende
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Bei der Wahl der Kursleitenden legen wir sowohl auf eine fundierte Aus- und Weiterbildung Wert als auch auf langjährige Praxiserfahrungen im Fachgebiet. Der Kunde ist sicher, dass ihm aus dem Kursleiterteam jeweils eine Person mit den erforderlichen Kernkompetenzen und Erfahrungen zur Verfügung steht. Die intensive Zusammenarbeit im Ausbildungsteam reichert Wissen und Können aller Beteiligten laufend an. Dadurch gewinnen alle, Kunden und Kursleitende.
Kursleitende Berufsbildner/in im Neben- und Hauptberuf |
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Kursorte
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- Modul 1 mit Art. 45 BBV: Olten, Zürich
- Module 2/3: Aarau, Basel, Bern, Luzern, Olten, St. Gallen, Winterthur, Zürich
- Module 4/5 mit Art. 45 BBV: Olten
Situationspläne |
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Kosten
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CHF 700.- Rabatt bei Anmeldung für den ganzen Lehrgang und Bezahlung in einem Betrag
- Modul 1 mit Art. 45 BBV: CHF 5050.-
- Module 2/3: CHF 3550.-
- Module 4/5 mit Art. 45 BBV: CHF 6000.-
* Den Spezialpreis für den gesamten Lehrgang von CHF 13900.- offerieren wir Ihnen bei Bezahlung in einem Mal.
Exkl. Unterkunft und Verpflegung am Gruppendynamikseminar von ca. CHF 600.- im Modul 2.
Exkl. 5 Halbtage Supervision durch einen externen Supervisor von CHF 850.- und Praxisbesuch von CHF 350.- im Modul 4/5 mit Art. 45 BBV.
Die einmalige Überprüfungsgebühr zur Erteilung des eidg. Fachausweises beträgt CHF 390.-, inkl. Ausfertigungs- und Registergebühr des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Dieser Betrag wird den Fachausweisinhaberinnen und -inhabern direkt durch die QS-Kommission des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung (SVEB) in Rechnung gestellt. |
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