| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
| Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die Einladung und die Rechnung für die Aus- und Weiterbildungsaktivitäten werden spätestens 3 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn zugestellt. Preise Die Preise beinhalten den Beitrag für die Aus- und Weiterbildungslektionen an den Lehrgängen und Vorbereitungskursen der Lernwerkstatt Olten sowie die Ausbildungsunterlagen, exkl. Bücher. Verpflegungs-, Aufenthaltskosten und Reisespesen sind Sache der Teilnehmenden. Massgebend für die Lehrgangs- oder die Modulkosten ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Broschüre. Zahlungstermin Die Zahlung der Lehrgangs-/Kursgebühren ist rechtzeitig vor Lehrgangs-/Kursbeginn zu leisten. Abmeldungen, Umbuchungen und Austritt Abmeldungen, Umbuchungen und Austritt haben schriftlich zu erfolgen. Abmeldungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 350.-. Bei Stornierungen zwischen 4 und 10 Wochen vor Lehrgangs- oder Seminarbeginn werden 30% der Lehrgangs-/Kurskosten fällig; bei weniger als 4 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig. Umbuchungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 80.-. Bei Umbuchungen zwischen 4 und 10 Wochen vor Lehrgangs- oder Seminarbeginn werden 30% der Lehrgangs-/Kurskosten fällig; bei weniger als 4 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig. Kann der Lehrgang oder das Seminar trotz Umbuchung mit voller Teilnehmerzahl geführt werden entfallen diese Kosten, sofern der vereinbarte Lehrgang/Kurs tatsächlich besucht wird. Bei Austritt aus einem laufenden Lehrgang besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon. Prüfungszulassung Die Aufnahme in die Lehrgänge und Vorbereitungskurse der Lernwerkstatt Olten begründet nicht die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung. Der Teilnehmende ist für die Zulassungsabklärung selber verantwortlich. Bei einem negativen Zulassungsentscheid besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Lehrgangs-/Kurskosten oder eines Teils davon. Durchführungsgarantie Die Lernwerkstatt Olten garantiert die Durchführung aller Lehrgänge in den vorgesehenen Städten und an den geplanten Terminen. Bei Absage einer Veranstaltung wird der Teilnehmende für die daraus entstehenden Umtriebe mit CHF 1000.- entschädigt. Anspruch auf eine Entschädigung besteht bei Vorliegen eines gegenseitig unterzeichneten Ausbildungsvertrages. Kann die Lernwerkstatt Olten die Umstände, welche zur Absage oder Verschiebung des Lehrgangs/Kurses führen, nicht beeinflussen, entfällt der Entschädigungsanspruch. Insbesondere besteht kein Entschädigungsanspruch bei Absagen, Verschiebungen und Programmanpassungen infolge von Reglementsänderungen durch Berufsverbände bzw. durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, infolge kurzfristiger Ausfälle von Kursleitenden, Druckfehlern, Änderungen von Flugplänen und infolge von Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen. Datenschutz Im Rahmen der Lehrgänge und Vorbereitungskurse entstandenes Bildmaterial darf von der Lernwerkstatt Olten für Werbezwecke verwendet werden, insbesondere kann dieses ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmenden auf der Website und in Sozialen Medien veröffentlicht werden. Der Teilnehmende kann die Entfernung von Bildmaterial von der Website und von Sozialen Medien verlangen. Versicherung Im Rahmen sämtlicher von der Lernwerkstatt Olten organisierten Lehrgänge, Seminare, Kurse, Veranstaltungen, Reisen etc. ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung und einer Unfallversicherung Sache der Teilnehmenden. Gerichtsstand Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Olten. |
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